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Gewerbliche RWP-Förderung für Unternehmen verbessert: Anträge bis zum 30. September 2021 stellen

Unternehmen können jetzt von der geänderten Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gewerblich profitieren. Wichtige Hürden wurden herabgesetzt. Foto unten: pixabay

 

Anträge bis zum 30. September 2021 stellen

Gefördert werden unter anderem Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte. Nur Anträge, die bis zum 30. September 2021 gestellt werden, können noch rechtzeitig bewilligt werden.

Wichtige Änderungen für Unternehmen

Folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie haben sich zum 15. April 2021 ergeben: Bei Arbeitsplatz schaffenden Erweiterungen reicht künftig ein Arbeitsplatzzuwachs von fünf Prozent auf den Arbeitsplatzbestand aus, zuvor waren es zehn Prozent. Die Arbeitsplatz sichernde Erweiterung wurde gestrichen.

Förderquote für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent

Die Kostenbegrenzung pro Arbeitsplatz ist deutlich erhöht worden auf 500.000 Euro bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und 300.000 Euro bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen. Die Förderquote für kleine Unternehmen beträgt dabei bis zu 50 Prozent (vorher nur 25 Prozent).

Weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen

Um sich zum Thema gewerbliche RWP-Förderung beraten zu lassen, können sich Unternehmen an folgende Ansprechpartnerinnen wenden:

Wirtschaftsförderung Dortmund, Iris Przygodda, Tel. 0231 50 29 233, E-Mail: iris. przygodda@stadtdo.de

NRW.BANK, Hannelore Scho-in het Veld, Tel. 0251 91 74 12 742, E-Mail: hannelore.scho@nrwbank.de

Weitere Informationen zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) finden Sie hier auf der Website der NRW.BANK.

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